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Weltreise Agentur für Arbeit

Du gehst auf Weltreise und fragst dich wie man sich bei der  Agentur für Arbeit meldet, oder ob man das überhaupt muss? Wir haben im Vorfeld viel recherchiert zu dem Thema, weil wir immer wieder auf verschiedene Aussagen stießen. Letztendlich kamen wir um ein offizielles Gespräch mit der Agentur für Arbeit nicht rum. Nun möchten wir gerne unsere Erfahrungen und Aussagen die wir Stand jetzt (Jan/2022), bekamen, hier einmal festhalten. Wir versuchen es so verständlich wie möglich zu formulieren. Es kann sich aber jederzeit etwas ändern und unsere Infos könnten dann schon wieder über den Haufen geworfen sein.

Inhaltsverzeichnis

Muss ich mich arbeitslos melden wenn ich auf Weltreise gehe ?

Wenn man vor hat seinen Job zu kündigen beschäftigt man sich mit dieser Frage zu recht. Wir können dir aber sagen, dass du dich nicht arbeitslos melden musst. Es ist also nicht verpflichtend sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Möchtest du jedoch dein Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, musst du dich dort zwingend melden. 

Wann und wie muss ich mich arbeitslos melden?

Sobald die Katze aus dem Sack ist und du gekündigt hast, kannst du dich arbeitslos melden. Das kannst du telefonisch, online oder direkt bei der Agentur für Arbeit machen. 

Vorab haben wir uns per E-Mail an die Agentur für Arbeit gewendet um uns alle notwendigen Informationen einzuholen.

Kündigung und arbeitssuchend melden 

Die Aussage war, dass wir uns am Tag der Kündigung, online oder telefonisch zunächst arbeitssuchend melden können. Als Beispiel, wie es bei uns war: Wir haben zum 1.04.2022 gekündigt und sie am 14.01.2022 beim Arbeitgeber abgegeben, somit konnten wir uns online bei der Agentur für Arbeit, zunächst arbeitssuchend melden.

Online registrieren und arbeitssuchend melden → Agentur für Arbeit 

Arbeitslos melden

Am 1.4.2022, melden wir uns wieder bei der Agentur für Arbeit und geben Bescheid, dass wir jetzt offiziell ohne Arbeit sind. 

Das bedeutet ab dem 1.04.2022 geht dann auch die Sperrzeit von 3 Monaten los. In dieser Zeit hat man also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil man ja selber gekündigt hat.

Beim Arbeitsamt abmelden

Am 23.4.2022 treten wir die Weltreise an und melden uns ein paar Tage vorher bei der Agentur für Arbeit wieder ab, denn wir stehen dem Arbeitsmarkt in Deutschland nicht zur Verfügung.

Info wegen Corona : In Zeiten von Corona konnte man sich fast ausschließlich online arbeitslos melden. Wir haben uns online, einfach auf der Seite von der Agentur für Arbeit gemeldet und hatten keine Probleme. 

Muss ich mich bei der Agentur für Arbeit wieder abmelden wenn ich die Weltreise starte?

Wenn du deine Weltreise startest und du kein Arbeitslosengeld beziehst ( ALG 1 oder 2 ), dann musst du dich nicht unbedingt abmelden. Willst du aber auf Nummer sicher gehen, dann kannst du dich bei der Agentur für Arbeit abmelden. Damit gibst du nur Bescheid, dass du jetzt für eine längere Zeit nicht da bist und dem Arbeitsmarkt in Deutschland nicht zur Verfügung stehst.

Du erhälst kein Arbeitslosengeld in der Zeit, hast dich damit aber abgesichert, dein Anspruch geltend zu machen wenn du wieder von der Reise zurück kommst. Nach Reiserückkehr kannst du 4 Jahre  dein Anspruch auf  Arbeitslosengeld geltend machen

Unterschied zwischen ALG1 und ALG2

→ALG1 ( Arbeitslosengeld 1 )

Das ALG1 wird über die Arbeitslosenversicherung finanziert. Bist du in einem normalen Angestelltenverhältnis, ist das eine deiner Pflichtversicherungen. Anspruch auf ALG1 hast du, wenn folgende Punkte auf dich zu treffen:

  • Du erfüllst die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Du warst in den 30 Monaten vor arbeitslosigkeit, mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. 

  • Du hast dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

Möchtest du mehr zum ALG1 wissen, empfehlen wir dir die Seite von der Agentur für Arbeit

 

→ALG2 ( Arbeitslosengeld 2 )

Das ALG2, auch Hartz 4 genannt, beantragst du über das Jobcenter. Anspruch auf ALG2 hast du, wenn folgendes auf dich zutrifft:

  • Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast die Altersgrenze für deine Rente noch nicht erreicht.
  • Wohnhaft in Deutschland und somit hier deinen Lebensmittelpunkt.
  • Du kannst mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.

Möchtest du mehr zum ALG2 wissen, empfehlen wir dir hier auch wieder die Seite von der Agentur für Arbeit.

Was ist mit der Sperrzeit wenn ich zurück von der Weltreise bin?

Hier gehen die Meinungen irgendwie auseinander und teilweise ist das Thema auch ziemlich unklar. Die einen sagen, wenn man sich arbeitslos gemeldet hat, sich nach Rückkehr keine Sorgen machen muss, weil man die dreimonatige Sperrzeit umgangen ist. Die anderen sagen wiederum, dass die Sperrzeit von vorne läuft, wenn man sich wieder anmeldet.

Telefonisch wurde uns von der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass die Sperrzeit pausiert wird. In unserem Fall würde es bedeuten, dass wir nach Rückkehr noch eine zweimonatige Sperre hätten. Das endgültige Fazit dazu, können wir dann erst nach unserer Weltreise mitteilen, bzw wenn wir unseren Anspruch geltend machen müssen.

Fazit Agentur für Arbeit

Nach über zwei Monaten zurück in Deutschland können wir nun unser Fazit ziehen. Als wir am 25. April 2023 zurückkehrten, meldeten wir uns umgehend bei der Agentur für Arbeit. Leider war eine Online-Registrierung nicht mehr möglich, daher mussten wir am 2. Mai 2023 persönlich mit unserem Ausweis vorsprechen. Daraufhin erhielten wir einen telefonischen Termin, bei dem wir alle relevanten Informationen mitteilten. Aufgrund unserer Selbstständigkeit hatten wir jedoch Bedenken, dass es möglicherweise zu Problemen kommen könnte. Nach dem Telefonat bekamen wir relativ schnell einen Beratungstermin zugewiesen. Dort erwartete uns eine nette Dame, mit der wir ein angenehmes Gespräch führten. Aufgrund unserer Selbstständigkeit wurde deutlich, dass wir voraussichtlich drei Monate lang Unterstützung benötigen würden. Nach dem Gespräch kümmerten wir uns um unsere Krankenversicherung, was reibungslos verlief. Wir erhielten sofort einen Brief als Versicherungsnachweis, bis unsere Chipkarten zugestellt wurden. Der Versicherungsteil dauerte etwa einen Monat, bis wir alles vollständig hatten.

Die Agentur für Arbeit machte Probleme

Eigentlich wäre trotz unserer Selbstständigkeit alles reibungslos verlaufen, und wir hätten unter normalen Umständen unser ALG1 erhalten. Es kam jedoch anders: Zuerst erhielt Marius einen Brief, in dem er Arbeitsaufwand und Einkommen angeben musste, obwohl dies bereits in unserem Gespräch geklärt worden war. Marius füllte also alles aus, und uns wurde gesagt, dass wir 15 Stunden für unsere selbstständige Tätigkeit angeben sollten. Gesagt, getan. Kurze Zeit später erhielt Anne die Information, dass sie ihr ALG1 erhalten würde. Im selben Atemzug wurde Marius‘ Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass 15 Stunden zu viel seien und er der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehe. Nach einem Telefonat stellte sich heraus, dass er stattdessen 14,9 Stunden hätte angeben müssen. Daraufhin begann ein zwei Monate andauerndes regelmäßiges Hinterhertelefonieren. Bei Anne wurde einfach die Kontonummer von Seiten der Agentur geändert, und jemand anderes erhielt ihre Zahlung für Mai. Sie ist immer noch 2,5 Monate diesem Geld hinterher. Unser Tipp an alle, die vor einer ähnlichen Situation stehen: Meldet euch ordnungsgemäß ab und wieder an, falls dies möglich ist. Kalkuliert bei eurer Rückkehr ein, dass ihr auch ein bis zwei Monate ohne Unterstützung auskommen müsst.

 

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