Weltreise planen • Meldung bei der Agentur für Arbeit
Du gehst auf Weltreise und fragst dich wie man sich bei der Agentur für Arbeit meldet, oder ob man das überhaupt muss? Wir haben im Vorfeld viel recherchiert zu dem Thema, weil wir immer wieder auf verschiedene Aussagen stießen. Letztendlich kamen wir um ein offizielles Gespräch mit der Agentur für Arbeit nicht rum. Nun möchten wir gerne unsere Erfahrungen und Aussagen die wir Stand jetzt (Jan/2022), bekamen, hier einmal festhalten. Wir versuchen es so verständlich wie möglich zu formulieren. Es kann sich aber jederzeit etwas ändern und unsere Infos könnten dann schon wieder über den Haufen geworfen sein.
Muss ich mich arbeitslos melden wenn ich auf Weltreise gehe ?
Wenn man vor hat seinen Job zu kündigen beschäftigt man sich mit dieser Frage zu recht. Wir können dir aber sagen, dass du dich nicht arbeitslos melden musst. Es ist also nicht verpflichtend sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Möchtest du jedoch dein Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, musst du dich dort zwingend melden.
Wann und wie muss ich mich arbeitslos melden?
Sobald die Katze aus dem Sack ist und du gekündigt hast, kannst du dich arbeitslos melden. Das kannst du telefonisch, online oder direkt bei der Agentur für Arbeit machen.
Vorab haben wir uns per E-Mail an die Agentur für Arbeit gewendet um uns alle notwendigen Informationen einzuholen.
Kündigung und arbeitssuchend melden
Die Aussage war, dass wir uns am Tag der Kündigung, online oder telefonisch zunächst arbeitssuchend melden können. Als Beispiel, wie es bei uns war: Wir haben zum 1.04.2022 gekündigt und sie am 14.01.2022 beim Arbeitgeber abgegeben, somit konnten wir uns online bei der Agentur für Arbeit, zunächst arbeitssuchend melden.
Online registrieren und arbeitssuchend melden → Agentur für Arbeit
Arbeitslos melden
Am 1.4.2022, melden wir uns wieder bei der Agentur für Arbeit und geben Bescheid, dass wir jetzt offiziell ohne Arbeit sind.
Das bedeutet ab dem 1.04.2022 geht dann auch die Sperrzeit von 3 Monaten los. In dieser Zeit hat man also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil man ja selber gekündigt hat.
Beim Arbeitsamt abmelden
Am 23.4.2022 treten wir die Weltreise an und melden uns ein paar Tage vorher bei der Agentur für Arbeit wieder ab, denn wir stehen dem Arbeitsmarkt in Deutschland nicht zur Verfügung.
Info wegen Corona : Jetzt in Zeiten von Corona kann man sich fast ausschließlich online arbeitslos melden. Wir haben uns online einfach auf der Seite von der Agentur für Arbeit gemeldet und hatten keine Probleme.
Muss ich mich bei der Agentur für Arbeit wieder abmelden wenn ich die Weltreise starte?
Wenn du deine Weltreise startest und du kein Arbeitslosengeld beziehst ( ALG 1 oder 2 ), dann musst du dich nicht unbedingt abmelden. Willst du aber auf Nummer sicher gehen, dann kannst du dich bei der Agentur für Arbeit abmelden. Damit gibst du nur Bescheid, dass du jetzt für eine längere Zeit nicht da bist und dem Arbeitsmarkt in Deutschland nicht zur Verfügung stehst.
Du erhälst kein Arbeitslosengeld in der Zeit, hast dich damit aber abgesichert, dein Anspruch geltend zu machen wenn du wieder von der Reise zurück kommst. Nach Reiserückkehr kannst du 4 Jahre dein Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen
Unterschied zwischen ALG1 und ALG2
→ALG1 ( Arbeitslosengeld 1 )
Das ALG1 wird über die Arbeitslosenversicherung finanziert. Bist du in einem normalen Angestelltenverhältnis, ist das eine deiner Pflichtversicherungen. Anspruch auf ALG1 hast du, wenn folgende Punkte auf dich zu treffen:
Du erfüllst die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Du warst in den 30 Monaten vor arbeitslosigkeit, mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
Du hast dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
→Möchtest du mehr zum ALG1 wissen, empfehlen wir dir die Seite von der Agentur für Arbeit.
→ALG2 ( Arbeitslosengeld 2 )
Das ALG2, auch Hartz 4 genannt, beantragst du über das Jobcenter. Anspruch auf ALG2 hast du, wenn folgendes auf dich zutrifft:
- Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast die Altersgrenze für deine Rente noch nicht erreicht.
- Wohnhaft in Deutschland und somit hier deinen Lebensmittelpunkt.
- Du kannst mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
→Möchtest du mehr zum ALG2 wissen, empfehlen wir dir hier auch wieder die Seite von der Agentur für Arbeit.
Was ist mit der Sperrzeit wenn ich zurück von der Weltreise bin?
Hier gehen die Meinungen irgendwie auseinander und teilweise ist das Thema auch ziemlich unklar. Die einen sagen, wenn man sich arbeitslos gemeldet hat, sich nach Rückkehr keine Sorgen machen muss, weil man die dreimonatige Sperrzeit umgangen ist. Die anderen sagen wiederum, dass die Sperrzeit von vorne läuft, wenn man sich wieder anmeldet.
Telefonisch wurde uns von der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass die Sperrzeit pausiert wird. In unserem Fall würde es bedeuten, dass wir nach Rückkehr noch eine zweimonatige Sperre hätten. Das endgültige Fazit dazu, können wir dann erst nach unserer Weltreise mitteilen, bzw wenn wir unseren Anspruch geltend machen müssen.
Fazit Agentur für Arbeit und Weltreise
Aktuell haben wir uns via E-mail an die Agentur für Arbeit gewendet und haben uns die Informationen geholt die wir oben beschrieben haben. Nun sollen wir uns am Tag unserer Kündigung Online oder Telefonisch melden. Stand jetzt melden wir uns an dem Tag der Kündigung Arbeitslos und werden uns dann am 1.4.2022 . Wieder melden und unsere Sperrzeit von 3 Monate bekommen. Am 23.4.2022 werden wir uns dann wieder abmelden.
Wird sich etwas an dem Ablauf ändern aktualisieren wir unser Fazit und am Tag unserer Rückkehr wird es hier dann auch das Endgültige Fazit geben.