Drohne fliegen auf Sri Lanka – Alles zu Gesetzen und unsere Erfahrungen

Auf unserem dritten Stopp der Weltreise ging es auf Sri Lanka und somit unser erstes Land was außerhalb der EU ist. Das bedeutet, dass das Drohnengesetz der EU hier natürlich nicht gilt. Was muss man also beachten, um mit seiner Drohne auf Sri Lanka fliegen zu können? Wir geben hier unsere Erfahrungen wieder und was du vor deiner Reise beachten musst.
Wie melde ich meine Drohne in Sri Lanka an?
Bevor du auf Sri Lanka fliegen darfst, musst du dich unter folgenden Link anmelden. Erst dann kannst du ganz offiziell deine Drohne auf Sri Lanka fliegen lassen.
Auf der Seite musst du dann folgende Daten angeben:
- Dein Namen
- Deine Adresse
- Deine Passnummer
- Eine Kopie deines Reisepasses
- Welche Drohne du fliegst
- Die Seriennummer deiner Drohne
- Warum du fliegen möchtest
Jetzt zu unserer Erfahrung :
Danach kommt, ein wie wir finden, merkwürdiger Teil. Du musst die Orte an denen du fliegen möchtest mit Datum und Uhrzeit angeben. Wir haben uns am Anfang gedacht „Ja klar, als ob wir wissen, wo wir fliegen wollen„ . Also haben wir das erstmal ausgelassen, Antrag ausgefüllt und abgeschickt. Es hat nicht lange gedauert, da haben wir eine Mail bekommen, wo drin stand, dass wir das unbedingt ausfüllen müssen.
Also nochmal alles von vorne ausgefüllt, kurz überlegt, wo wir wann, in etwa sind, Orte angegeben und immer mit der Uhrzeitangabe gespielt. Mal haben wir 10:00 Uhr – 12:00 Uhr angegeben und dann wieder 12:00 Uhr – 14:00 Uhr. Wir haben darauf geachtet, dass sich an Tagen wo wir weiter reisen, die Zeiten nicht überschneiden. Im Nachhinein haben wir aber keine Ahnung, ob das jemand interessiert hätte.


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Was passiert nach der Anmeldung ?
Nachdem wir alles ausgefüllt hatten, haben wir eine Bestätigungsmail bekommen. Kurze Zeit später kam dann die Rechnung. Insgesamt waren es 12420 Rupien, also etwa 34 €. Nachdem wir das bezahlt haben bekamen wir die letzten Mails wo alles bestätigt wurde, die Orte und Zeiten sowie explizite Regeln zum Fliegen.
Regeln um die Drohne auf Sri Lanka fliegen zu lassen
Die maximale Flughöhe ist 100 Fuß über dem Boden
- Du brauchst eine Drohnenversicherung, du hast noch keine ? –Hier geht es zu unserem Versicherungsbeitrag–
- Der Drohnen Pilot muss direkten Sichtkontakt mit der Drohne halten
- Du musst dir eine Genehmigung holen um über Orte fliegen und filmen zu dürfen
- Es darf nur ein Copter pro Pilot gesteuert werden
- Vergewissere dich vor deinen Flug, dass es sicher ist zu fliegen und du weder Natur noch Umwelt beeinträchtigst
- Nachweis erbringen, dass du mit deiner Drohne fliegen kannst. ( Wir haben hierfür unseren Drohnenführerschein aus der EU mit eingereicht)
- Du darfst keine Gegenstände oder Tiere an deiner Drohne befestigen. Aber wer zur Hölle macht sowas ?
- Du brauchst einen Co Piloten, der mit aufpasst, dieser braucht aber kein Kenntnisnachweiss oder ähnliches
- Die Drohne darf nicht bei Nacht oder Sonnenaufgang betrieben werden
- Der Pilot soll telefonisch erreichbar sein
- Nicht über unbeteiligte oder Menschenansammlungen fliegen
- Als Pilot haftest du für Schäden
- Du darfst deine Drohne nicht von bewegenden Fahrzeugen oder Plattformen starten
- Informiere die örtliche Polizeistelle vor deinem Flug
Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
- 30 Meter von jedem viel verkehrendem Ort entfernt
- 30 Meter einer organisierten Open-Air-Versammlung
- 30 Meter von Personen, Schiffen, Fahrzeugen oder Bauwerken entfernt
- Während des Starts und der Landung 30 Meter von jedem Personenschiff, Fahrzeug oder Gebäuden

Wir fliegen mit der DJI Mavic Air2 und sind super zufrieden. Beim Kauf haben wir uns für das Kombipaket entschieden, hier gibt es gleich Ersatzpropeller und weiteres Zubehör dazu.
Unsere Erfahrung zum fliegen mit der Drohne auf Sri Lanka
Wir geben hier unser Fazit ab und möchten darauf hinweisen, dass wir niemanden anstiften wollen gegen geltende Regeln zu verstoßen. Das sind unsere Erfahrungen die wir mit der Drohne gemacht haben.Bei der Einreise hat sich niemand für unsere Drohne interessiert und es wurden auch keine Genehmigungen geprüft.
Wir haben nur die Orte angegeben, an denen wir sind, aber wir waren auch an anderen Orten unterwegs und haben dort unsere Drohne fliegen lassen. Zur örtlichen Polizei sind wir nicht extra gefahren, um unsere Flüge anzumelden. Oft mussten wir die Flugzeiten auch spontan halten, weil es von Faktoren wie Wetter, Tieren und Menschen in der Umgebung abhängig war. An manchen Orten wie z.B den Little Adams Peak konnten wir gar nicht fliegen weil es zu windig war. An der Nine Arches Bridge in Ella ging es auch nicht weil wir sonst wahrscheinlich Hornissen gegen uns aufgebracht hätten.
Menschen in der Umgebung waren eher neugierig statt abgeschreckt. Unsere Unterkunft in Ella hatte so eine krasse Aussicht, dass wir die Drohne mal ausgepackt hatten. Der Gastgeber war so fasziniert davon, dass er uns drum gebeten hat Fotos von seiner Unterkunft zu machen. Da konnten wir natürlich nicht Nein sagen.
Bei der Ausreise hat sich auch niemand für die Drohne oder Genehmigungen interessiert.
Wir hoffen, dass wir mit unserer kurzen und knackigen Auskunft ein paar Tipps weiter geben konnten. Wenn du andere Erfahrungen gemacht hast, lass es uns gerne in den Kommentaren wissen.

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Wie sieht das mit den Akkus aus,kann ich die ins Handgepäck packen,brauche ich eine Genehmigung um die Akkus mit in den Flieger zu nehmen
Die Akkus sollten ins Handgepäck. Wir haben eine extra Tasche für die Akkus. Das wird teilweise vorausgesetzt. Schau mal hier: https://ankerundmeer.com/weltreise-planen/weltreise-packliste/. Damit hatten wir nie Probleme.