In diesem Beitrag möchten wir dich einmal ein kleines Stück mit Infos füllen, was du beachten musst um mit einer Drohne in Deutschland fliegen zu können. Wir versuchen, dass doch noch sehr undurchsichtige Thema, so gut es geht zusammenzufassen, für genauere und detaillierte Informationen verweisen wir aber auf die Seite des LBA.
Drohnen Verordnung
Wenn du eine Drohne in Deutschland fliegen möchtest, musst du dich an die EU Drohnen Verordnung 2019/947 halten. Das bedeutet , besitzt du eine Drohne die über 250 gr wiegt ,oder eine Kamera besitzt, muss diese beim LBA registriert werden. Man muss einen EU Kompetenznachweis ( kleiner Drohnenführerschein ) durchführen lassen. Außerdem braucht man eine Haftpflicht Versicherung für die Drohne.
Aber was genau heißt das?
Man meldet sich unter der Website LBA an und muss folgende Daten angeben:
- Name und Adresse
- Scan eines Ausweisdokumentes
- E-Mail Adresse oder Telefonnummer
- Name der Versicherung und die Nummer der Versicherungspolice
Nachdem du dich dort registriert hast, dauert es etwas, bis du deine E-ID bekommst, diese wird dir unter deinem Profil beim LBA angezeigt. Nachdem du sie bekommen hast, kannst du dir deine Flugplakette bestellen, damit du mit deiner Drohne in Deutschland fliegen kannst. Auf deiner Flugplakette müssen folgende Daten stehen:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- E-ID

Wir fliegen mit der DJI Mavic Air2 und sind super zufrieden. Beim Kauf haben wir uns für das Kombipaket entschieden, hier gibt es gleich Ersatzpropeller und weiteres Zubehör dazu.
Offene Kategorie
Drohnen in der offenen Kategorie dürfen genehmigungsfrei geflogen werden. Es wird ein Betriebsrahmen vorgegeben:
- Max. Flughöhe 120m
- Sichtkontakt zur Drohne
- Mindestalter ab 16 Jahren des Steuers
- Höchstabflugmaße beträgt 25 Kg
- Kein Transport von Gegenständen
- Kein Abwurf von Gegenständen
Die Offene Kategorie wird in drei Unterkategorien und Klassen eingeteilt. Der „große Drohnenführerschein“, wird je nachdem in welche Kategorie/Klasse deine Drohne fällt, benötigt.
Unterkategorie A1
Drohnen in dieser Kategorie, werden mit einer 0 oder 1 gekennzeichnet, wobei ältere Modelle ( vor 2021 ), aktuell die Kennzeichnungen 0,1,2,3,4 nicht haben. Für diese Drohnen gilt eine Übergangsregelung.
Drohnen die mit 0 gekennzeichnet sind ,wiegen bei Abflug unter 250 gr und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s. Für diese Art der Drohnen braucht man keinen Führerschein.
Drohnen die mit der 1 gekennzeichnet sind wiegen 900 gr, damit darf man an unbeteiligte Personen heranfliegen, aber nicht über sie fliegen.
Unterkategorie A2
In dieser Kategorie, werden Drohnen mit einer 2 gekennzeichnet. Diese haben ein Abfluggewicht von unter 4 kg. Man darf bis zu 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen, außer im Langstreckenflugmodus, da darf man bis an die 5 Meter heranfliegen. Hierfür braucht man den großen Drohnenführerschein. Natürlich sollte man Personen die in der Nähe sind, fragen, ob es für Sie in Ordnung ist, dass man dort fliegt und Aufnahmen macht.
Unterkategorie A3
Drohnen in dieser Kategorie, werden mit eine 3 oder 4 gekennzeichnet. Sie haben ein Abfluggewicht von unter 25 kg. Diese Kategorie darf nur geflogen werden,wenn keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können und man einen Abstand von 150 Metern , zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhält. Hierfür braucht man den kleinen Drohnenführerschein.
Drohnenklassen
C0: unter 250 g Kategorie A1
C1: unter 900 g Kategorie A1
C2: unter 4 Kg Kategorie A2, A3
C3: unter 25 Kg Kategorie A3
Drohnen die vor dem 1.1.2021 auf dem Markt kamen, haben zum aktuellen Zeitpunkt noch keine offizielle Klassifizierung und fallen unter Bestandsdrohnen. Generell raten wir jedem, den kleinen Drohnenführerschein zu machen, der kostet aktuell nichts. Wenn du den kleinen Drohnenführerschein besitzt, dann darfst du mit deiner Drohne zwischen 250 gr und 25 kg in der Unterkategorie A3 fliegen. Bis zum 31.12.2022 , darf man mit Drohnen, die unter 250 gr wiegen ,die keine Klassifizierungen haben und somit Bestandsdrohnen sind ,noch ohne Nachweis fliegen.

Um sich vor großen finanziellen Schäden abzusichern empfehlen wir eine Haftpflichtversicherungen für Drohnen. Wir haben eine günstige Jahresversicherung bei der HUK Coburg und sind sehr zufrieden.
Kleiner Drohnenführerschein
Nachdem du dich beim LBA registriert hast, kannst du ein Onlinetrainig machen, um den EU Kompetenznachweiß A1/A3 zu erwerben. Zunächst schließt du ein Onlinetrainig ab, danach kommen 40 Multiplechoice Fragen auf dich zu, wovon du 75% richtig beantworten musst. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Nach bestandener Prüfung wird dir dein Zertifikat per Mail zugeschickt, oder du kannst ihn beim LBA downloaden. Aktuell ist dieser Kurs noch kostenlos und nach Erhalt ,5 Jahre gültig. Danach muss die Prüfung wiederholt werden.
Großer Drohnenführerschein
Nachdem du den kleinen Drohnenführerschein bekommen hast, kannst du den Großen ( Fernpilotenzeugnis A2 ) machen. Der Große Drohnenführerschein, ist allerdings aufwändiger und kostenintensiver als der Kleine. Dieser Schein ist notwendig, wenn du die Mindestabstände aus der Kategorie A3 nicht einhalten kannst, um deine Drohne in Deutschland in der A2 Kategorie fliegen zu können. Um diesen Schein zu bekommen, benötigst du eine anerkannte Prüfstelle. Hast du eine Prüfstelle gefunden, musst du über ein Formblatt mitteilen, das du ein Selbsttraining in der Kategorie A3 durchgeführt hast. Die Theorie Prüfung beinhaltet 30 Multiplechoice Fragen, wovon wieder 75 % richtig beantwortet werden müssen, diese Prüfung kann bei der Prüfstelle abgelegt werden, oder Online. Dieser Führerschein ist dann 5 Jahre gültig, danach muss man ein Auffrischungskurs besuchen oder die Prüfung wiederholen.
Hinweis: Alle Angaben die Ihr hier findet, basieren auf Eigenrecherche. Wurde etwas vergessen, oder ist etwas nicht ganz richtig, könnt ihr gerne ein Kommentar hinterlassen.